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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Kommen Sie zu uns und nutzen die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim BRK Kreisverband München zu absolvieren!

Freiwilliges Soziales Jahr

Wir bieten ihnen:

  • die Möglichkeit Teil der weltweit größten humanitären Organisation zu werden
  • BRK-Bildungsseminare (25 Bildungstage)
  • die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BRK-Freiwilligendienste
  • die Ausbildung im Rettungsdienst zum Rettungssanitäter
  • ein monatliches Taschengeld
  • gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge
  • Anerkennung für Studium oder Ausbildung
  • Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten für Hochschulen (variiert an den Hochschulen)
  • gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt der Halbwaisenrente
  • gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld
  • ein qualifiziertes Zeugnis
  • jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven
  • ein dickes Plus im Lebenslauf

Voraussetzungen

Alter zwischen 16 und 26 Jahren

Dauer und Umsetzung

Im FSJ können Sie sich im Rettungsdienst in Vollzeit 6 bis 18 Monate (in der Regel 12 Monate) engagieren, gleichzeitig die Wartezeit auf einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle sinnvoll nutzen. Neben der praktischen Arbeit im Rettungsdienst bietet das BRK in regelmäßigen Abständen unsere Bildungsseminare (insgesamt 25 Seminartage) an.
Unser Motto: „aktive Mitgestaltung statt passive Vorträge“. Unsere Ziele für sind die Vermittlung sozialer, persönlicher, ökologischer, kultureller und interkultureller Kompetenzen für die persönliche Qualifizierung und die optimale Begleitung des Freiwilligendienstes.


Bundesfreiwilligendienst

Im Rettungsdienst des BRK München besteht zudem die Möglichkeit zur Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes

Er ist ähnlich aufgebaut wie das bewährte Freiwillige Soziale Jahr – steht aber im Gegensatz dazu nicht nur Interessierten bis zum 26. Lebensjahr, sondern allen Altersgruppen offen und kann von Freiwilligen ab 27 Jahren auch in Teilzeit wahrgenommen werden.


FAQ´s zu FSJ / BFD

Alter

Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Männer und Frauen jeden Alters absolvieren. Sie müssen nur ihre Vollschulpflicht erfüllt haben.

Anfangszeit

Ein Freiwilligendienst beim BRK kann jederzeit begonnen werden. In der Regel starten die Freiwilligendienste jedoch am 1. September eines jeden Jahres.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste.
Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit ab 20 Stunden teilnehmen.

Ausbildungsplatz

Das FSJ und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II

ALG II-Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II-Bezieher nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 175 EUR wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.
Darüber hinaus kann ein volljähriger ALG II-Empfänger einen Beitrag von 30,- Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bewerbung

Da das FSJ und der BFD in der Regel zum 1. September beginnen, sollten die Bewerbungsunterlagen frühestmöglich eingehen. Eine Bewerbung sollte Anschreiben, Lebenslauf, Passfoto und den Anmeldebogen beinhalten.

Dauer

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.

Fahrtkosten

Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

Kindergeld

Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare

Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das BRK berät seine Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt beim BRK erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und informieren über die Einsatzfelder. Sie führen generell in den Freiwilligendienst beim BRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmer eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen. Für manche Einsatzbereiche werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z.B.: Gruppenleiterlehrgänge, Fahrtrainings und die Ausbildung zum Rettungshelfer – Qualifikationen die auch nach dem Freiwilligendienst die Vita bereichern und Berufschancen erhöhen.

Praktikum

Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz

Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, hat in der Regel Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Taschengeld

Freiwillige erhalten von den Trägern ein angemessenes Taschengeld. Wie hoch dieses ausfällt, erfahren die Freiwilligen auf Nachfrage.

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von in der Regel 26 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse

Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt jedem Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.